| Handy, Waschmaschine, Kühlschrank... zu schade für die Restmülltonne! |
Egal ob Handy, Waschmaschine, Kühlschrank oder auch der Fön: Ab
dem 24. März 2006 müssen die Städte und Gemeinden, Hersteller und
Händler alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen.
So sieht es das
neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) vor.
Ab diesem Zeitpunkt dürfen Bürger ihre Elektroaltgeräte nicht mehr über den Hausmüll - also die Restmülltonne - entsorgen, sondern müssen diese an der dafür vorgesehenen Sammelstelle im Wertstoffhof abgeben. |
 |
Die Abgabe von haushaltsüblichen Elektroschrotts für Privatpersonen ist kostenlos.
Auch für Handel und das Gewerbe
erfolgt die Annahme am Wertstoffhoff, es gilt aber folgendes zu beachten: |
 |
Gewerbe:
- Aus dem Gewerbe werden nur die Geräte kostenlos zurückgenommen, die in ihrer Art und Beschaffenheit mit haushaltsüblichen Geräten vergleichbar sind. Bei der Anlieferung an den Sammelstellen sollte die Zahl von fünf Geräten pro Geräteart nicht überschritten werden.
- Ausgeschlossen sind medizinische Geräte, wie z.B. Röntgengeräte und große Dialysegeräte. Zudem fallen in Gebäuden fest installierte Maschinen nicht unter das ElektroG.
Handel:
- Der Handel kann kostenlos an den Sammelstellen anliefern, wenn der Nachweis erbracht wird, dass das angelieferte Gerät aus einem privaten Haushalt stammt.
- Empfehlung: Führen Sie eine entsprechende Rücknahmeliste, aus der hervorgeht, von wem das Gerät stammt. Das Personal auf dem Wertstoffhof wird dieses stichprobenhaft überprüfen.
Infoblatt zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten aus gewerblichen Bereichen (infoblatt - PDF)
Die AWG koordiniert die Umsetzung des ElektroG im Kreis Warendorf. |