Maßnahmen zur Einsparung von Energie im Wohnungsbau
Die EnEV (Energieeinsparverordnung) trat am 1. Oktober 2007 in Kraft. Betroffen hiervon sind alle Neubauten, für die ab diesem Datum ein Bauantrag gestellt worden ist.
Der Energieausweis
Ein wichtiger Bestandteil dieser Verordnung ist die Verpflichtung des Bauherrn bzw. des Haus/Wohnungsbesitzers, einen sogenannten Energieausweis zu führen. In diesem Ausweis sind wichtige Informationen über den Zustand und den Energieverbrauch des Gebäudes notiert. Mittels einer Tabelle trägt der Besitzer des Gebäudes den Jahresverbrauch an Heizöl, Gas und Strom ein. Der Hausbesitzer ist gesetzlich verpflichtet, dem jeweiligen Interessenten, sei es bei Kauf oder Vermietung, diesen Energieausweis vorzulegen. Damit ist gewährleistet, ob energiesparende Maßnahmen bereits erfolgt sind oder noch erforderlich werden und der Käufer/Mieter ist auf der sicheren Seite. Eine Ausnahme besteht für denkmalgeschützte Gebäude, diese fallen nicht unter die EnEv.
Gültigkeit
Der Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Größere und öffentliche Gebäude müssen den Ausweis an einer für die Öffentlichkeit gut sichtbaren Stelle aushängen.
Es gibt zwei verschiedene Varianten, den bedarfs- und den verbrauchsorientierten Ausweis:
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Der bedarfsorientierte Ausweis gibt Auskunft über Wärmedämmung und Effizienz der Heizung. Für Häuser, die vor 1978 gebaut wurden, muss der Bedarfsausweis beantragt werden, ausgenommen diejenigen Häuser, die nachweislich bereits saniert wurden.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Der verbrauchsorientierte Ausweis informiert über den derzeitigen Energieverbrauch. Mittels einer Energieverbrauchskennzahl wird der Energieverbrauch eines Gebäudes festgestellt. Er wird aus dem Energieverbrauch von drei auf einander folgenden Jahren errechnet.
Dieser Ausweis ist nur für Neubauten und für ältere, nicht sanierte Wohngebäude mit bis zu 4 Wohnungen zulässig. Es wird nach der energetischen Wirksamkeit der Gebäudekonstruktion und der haustechnischen Technik mittels standardisierten Bedingungen des Energiebedarfs eines Hauses ermittelt.
Für Häuser, die nach 1977 errichtet wurden, können beide Energieausweise beantragt werden.
Einstufung in Effizienzklassen
Der Energieausweis stuft die Gebäude in Klassen von A - I ein. Bei niedrigem Verbrauch erhält der Bauherr die Klasse A. Hoher Verbrauch steht für Klasse I. Ein Verbrauch von ca. 18 - 30 Litern Heizöl pro Quadratmeter pro Jahr entspricht einem normalen Verbrauch im Wohnungsbau, also ein mittlerer Wert.
Welches sind die schlimmsten Energiefresser in einem Gebäude.
Ermittlungen durch Rotlichtverfahren ergaben, dass rund die Hälfte aller Wärme über Wände, Decken und Fenster verloren geht. Veraltete Heizsysteme und undichte Gebäudehüllen tun ein Weiteres, die Heizkosten in die Höhe zu treiben. Hier sollte also nicht gespart werden. Künftige Preissteigerungen bei Gas oder Heizöl können bei einer vernünftigen Planung bzw. Sanierung aufgefangen werden. Denn eines ist sicher, billiger wird Energie nicht mehr in den kommenden Jahren. Das Schrumpfen der fossilen Vorräte wird dazu beitragen, dass ein Mangel am Energiemarkt herrscht, der nur durch Einsparungen auf der Verbraucherseite aufgefangen werden kann.
Bei wem wird der Energieausweis beantragt?
Architekten, Bezirksschornsteinfeger oder Energiefachberater können angefragt werden. Selbstverständlich auch der örtliche Energieversorger. Auch gibt es im Internet Angebote, die jedoch auf gesetzliche Bestimmungen und Gültigkeit geprüft werden sollten.
Was kostet der Energieausweis?
Weder für den Verbrauchs- noch für den Bedarfsausweis sind Preise gesetzlich vorgeschrieben. Die Höhe der Kosten wird vom Bedarf, sprich Markt, geregelt. Je nach Größe des Gebäudes kann der Preis schnell bei 200 bis 400 EURO liegen. Wenn der Hausbesitzer die Daten selbst zusammenstellt, kann er Kosten sparen. Die Richtigkeit dieser selbsterstellten Daten müssen anhand von Rechnungen etc. belegt werden können.
