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Abgeltungssteuer

Ab dem 01.01.2009 gilt die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte aller Art (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne, Ausschüttungen von Investmentfonds). Sobald der Sparerpauschbetrag (ab Januar 2009 - 801 Euro für Ledige sowie 1602 Euro für Verheiratete) durch Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgeschöpft ist, fällt auf alle Kapitaleinkünfte Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent (plus 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) an. Ein Freistellungsauftrag kann –wie bisher – erteilt werden. Mit der Einbehaltung der Abgeltungssteuer ist die Steuerschuld – wie der Name schon sagt – abgegolten.

Weitere wichtige Informationen hierzu finden sie unter:
Börsenbriefe Commerzbank 2007/pdf/extrablatt_abgeltungssteuer.pdf

 


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