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Altersvorsorge
Die Spatzen pfeifen es von den Dächern: Die Altersversorgung über die staatliche Rente ist künftig nicht mehr gewährleistet. Auch wenn Sie ein Leben lang in die Rente einzahlen, ist es nicht garantiert, dass Sie eine Rente nach Ihrem Arbeitsleben erhalten werden, von der Sie auch leben können. Vor allem trifft dies auf die jüngeren Jahrgänge zu, für die das Loch in den Rentenkassen von existentieller Bedeutung sein wird. Deshalb heißt es: Vorsorge treffen - aber wie?
Die Bundesrepublik Deutschland hat verschiedene Modelle zur Auswahl gestellt, die durch Förderprogramme des Bundes Unterstützung finden. Dies ist einmal die Riester-Rente (s. Ratgeber: Riesterrente) und zum anderen die Rürup-Rente (s. Ratgeber: Rürup-Rente).
Diese beiden Renten haben natürlich auch ihre Tücken, sodass empfohlen wird in Sachen Altersvorsorge noch weitere Möglichkeiten ins Auge zu fassen. Beratungen erhalten Sie bei allen Banken und Versicherungen (hier Link legen auf die Seite Banken und Versicherungen) bei denen Sie Kunde sind oder Kunde werden wollen.
Rente mit 67
Ein Thema, das in der Bevölkerung für viel Unruhe sorgt, und wer ist davon eigentlich betroffen. Der Gesetzgeber hat hier genau festgelegt, dass alle erwerbstätigen Personen, die nach dem Jahr 1946 geboren sind und noch keine Rente beziehen bis zu einem Alter von 67 Jahren arbeiten müssen/sollen. Auch hier ist die Sache erst einmal differenziert zu sehen, denn: diese Altersgrenze wird über 18 Jahre lang von derzeit 65 Jahren auf 67 Jahre angehoben. Somit sind die vor 1947 Geborenen und diejenigen, die bereits in Rente sind, von dieser Regelung ausgenommen. Weiterhin sind diejenigen ausgenommen, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre vorweisen können. Für den Personenkreis, der im Alter mit Abschlägen rechnen muss ist es ratsam, rechtzeitig zusätzlich Vorsorge zu treffen. Hier gibt es eine große Auswahl an geförderten Möglichkeiten, die natürlich auch unter steuerlichen Aspekten (z.B. Abgeltungssteuer, 25% auf Zinsertrage zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer ab 2009) betrachtet werden müssen.
Aktienfonds - ja oder nein
Spare, spare Häusle baue, Katz verkaufe selber mause. Getreu diesem Slogan scheuen sich die meisten Deutschen ihr sauer verdientes Geld in Aktienanlagen zu stecken, obschon die Statistiken beweisen, dass mit einer langjährigen Anlage in Aktien das meiste Geld verdient werden kann. Der größte Teil der Sparer favorisiert immer noch das Sparbuch mit ca. 2% Zinsen pro Jahr, die dann noch aufgebraucht werden durch eine eventuelle Steuerbelastung. Gründe hierfür sind sicher die Inflation und die verlorenen Kriege im vorigen Jahrhundert, in denen dem Bürger alles genommen wurde, was er sich erspart hatte.
Hier sollte mit der Zeit - besonders bei den Jüngeren - ein Umdenken stattfinden. Das heißt jetzt nicht leichtsinnig sein und alles wie beim Roulette auf eine Karte setzen, sondern das System der Streuung wahrnehmen, womit mit den heutigen Aktienfonds ein Vermögen aufgebaut werden kann. Mit Aktienfonds in Deutschland wurden über einen Zeitraum von zwanzig Jahren in der Vergangenheit knapp 9% Wertsteigerung pro Jahr erzielt. Eine Beratung durch Anlagespezialisten sollte man sich zumindest einmal gönnen.
Betriebliche Altersvorsorge
Auch die Betriebe können für ihre Mitarbeiter in Richtung Vorsorge etwas tun. Beispiele sind: Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds, alle drei haben die gleichen gesetzlichen Grundlagen: Die Beitragszahlung liegt bei 4% der Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung.
Seit 2005 können diese Verträge auch auf einen anderen Arbeitgeber übertragen werden, falls ein Arbeitswechsel stattfindet oder auch privat weitergeführt werden. Gewählt werden können Laufzeiten bis zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr. In dieser Zeit entsteht aus den eingezahlten Beiträgen eine Kapitalauszahlung oder eine lebenslange Rente. Einzahlungen in die betriebliche Altersversorgung sind für den Arbeitnehmer steuerfrei. Sie werden erst mit dem Rentenanspruch besteuert. Da die Rentner-Steuersätze sehr viel geringer sind, als bei noch erwerbstätigen Personen ist diese nachträgliche Besteuerung ein "Zuckerl" der betrieblichen Altersvorsorge. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber und lassen Sie sich beraten.
Fazit:
Es sind weitere Reformen seitens des Gesetzgebers dringend notwendig um eine Altersarmut zu vermeiden.
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