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Die Pflegezusatzversicherung
Über die staatlichen und privaten Krankenkassen ist das Mitglied auch gesetzlich pflegeversichert. Jedoch reichen diese Pflegesätze im Ernstfall bei weitem nicht aus, um die Kosten zu decken, die für einen Pflegedienst zu Hause oder einen Pflegeplatz im Heim aufgebracht werden müssen.
Ein Pflegeplatz im Heim kostet ca. 3.000 EURO monatlich Die gesetzliche Krankenversicherung deckt in der Pflegestufe III (also für schwerstpflegebedürftige Personen) Kosten in Höhe von 1.432 EURO ab. Hier entsteht nun eine Unterversicherung von monatlich 1.568 EURO, die durch Vermögen der zu pflegenden Person oder deren Angehörige aufgebracht werden muss. In den Pflegestufen I und II sieht es noch krasser aus. Eine Pflege, die durch ambulante Dienste erbracht wird, ist nicht viel günstiger, auch sie richtet sich nach den vom Gesetzgeber vorgegebenen drei Pflegestufen.
Die Unternehmen der privaten Krankenversicherungen bieten unterschiedliche Formen der Pflegezusatzversicherung an:
- Verdoppelung der gesetzlichen Höchstleistung
- Prozentuale Erstattung des versicherten Satzes nach Pflegestufe und Häusliche Pflege, Teilstationäre Pflege, Stationäre Pflege
- Pflegetagegeld prozentual nach Pflegestufe
- Prozentuale Erstattung der Restkosten
Pflegetagegeldversicherung
Auch hier richtet sich das Pflegetagegeld nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit - also Pflegestufen I bis III. Es wird unterschieden, ob die Pflege von Angehörigen zu Hause übernommen wird oder ob ein ausgebildetes Fachpersonal in einem Heim oder von einem ambulanten Dienst die tägliche Pflege übernimmt. Im Fall einer bereits bestehenden Pflegebedürftigkeit kann eine Pflegetagegeld-versicherung nicht mehr abgeschlossen werden. Ein Vertrag, der abgeschlossen worden ist, muss erst drei Jahre ruhen bevor er in Kraft tritt. Deshalb ist es zu empfehlen, eine Pflegetagegeld-versicherung frühzeitig abzuschließen, damit sie im Bedarfsfall auch sofort ausgezahlt werden kann.
Ein weiterer Punkt, der zu beachten ist, dass nach Eintritt des Pflegefalles, das Tagegeld erst nach einer Wartezeit von drei Monaten beansprucht werden kann.
Mehr Informationen erhalten Sie unter:
www.gesetzliche-krankenkassen.eu
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