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Staatliche Förderungen

Was und wen fördert der Staat? Nachstehend erhalten Sie eine Auflistung von möglichen Staatlichen Fördermitteln. Auf Vollständigkeit wird kein Anspruch erhoben (die Redaktion www.oelde.com).

Eigenheimzulage wird seit dem 1. Januar 2006 für Neubauten nicht mehr gewährt. Für die notariellen Verträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden sind gilt zweierlei:
Falls Wohnung/Eigenheim zwischen 1. Januar 2004 und 31. Dezember 2005 hergestellt wurde, beträgt die Eigenheimzulage jährlich 1% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten mit bis zu 1250 EURO jährlich, zuzüglich 800 EURO für jedes Kind.
Im Zeitraum der Anschaffung für Eigenheim/Wohnung vor dem 1. Januar 2004 beträgt die Zulage 5% mit einer Obergrenze von 2.556 EURO für Neubauten und für Altbau 2,5% mit bis zu 1.278 EURO der Anschaffungskosten, für Altbauten in beiden Fällen zuzüglich 767 EURO für jedes Kind.

Wohnungsbauprämie kann jeder bekommen, der mindestens 50 EURO pro Jahr in einen Bausparvertrag einzahlt. Das zu versteuernde Einkommen darf jedoch bei nicht verheirateten Personen nicht höher sein als 25.600 EURO und 51.200 EURO bei Ehepaaren.
Gefördert werden bis zu 512 EURO Alleinstehende und 1024 EURO Ehepaare.

Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber direkt auf das Bausparkonto oder einen Sparvertrag eingezahlt. Sie müssen jedoch bei Ihrem Arbeitgeber vorstellig werden.

Arbeitnehmersparzulage: Bei einem zu versteuernden Einkommen von höchstens € 17.900 im Jahr
(€ 35.800 bei Verheirateten) werden Bausparverträge mit bis zu € 470 und Beteiligungen an Investmentfonds mit bis zu € 400 gefördert. Vermögenswirksame Leistungen und Bausparverträge müssen im Falle von Hartz IV, d. h. bevor man Arbeitslosengeld II bekommt aufgebraucht sein, da sie sonst als Vermögen herangezogen werden können.

Sparerfreibetrag: Ab Januar 2007 sinkt der Sparerfreibetrag für Singles auf 750 EURO und für Verheiratete auf 1.500 EURO.

Förderprogramm für nachwachsende Rohstoffe z.B. zur Stromerzeugung
Weitere Info unter www.foerderinfo.bmbf.de

Basisrenten
Rürup-Rente siehe Ratgeber: Rürup-Rente
Riester Rente siehe Ratgeber, Riester-Rente     

Elterngeld
Seit dem 1. Januar 2007 ist das Elterngeld in Kraft getreten. Es löst das bisherige Erziehungsgeld ab. Nach der Geburt des Kindes wird somit ein Einkommensverlust aufgefangen. Das Elterngeld beträgt 67 % des durchschnittlichen vor der Geburt monatlich verfügbaren Einkommens aus Erwerbstätigkeit, nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten. Es beträgt höchstens € 1.800 und mindestens € 300 pro Monat. Nicht erwerbstätige Eltern erhalten den Mindestbeitrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen. Die Eltern können für maximal 14 Monate das Elterngeld beanspruchen, Mutter sowohl als auch der Vater können den Zeitraum untereinander aufteilen, ein Elternteil hat jedoch nur für 12 Monate Anspruch, zwei weitere Monate gibt es, falls in dieser Zeit das Einkommen aus Erwerb wegfällt, der Partner muss sich an der Betreuung des Kindes beteiligen. Alleinerziehende bekommen für 14 Monate Elterngeld.

Das Elterngeld muss schriftlich bei den Elterngeldstellen der Länder beantragt werden. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.

 

 


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