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Steueränderungen 2007
- Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent. Der ermäßigte Satz von 7 Prozent bleibt unverändert bestehen.
- Reichensteuer: Erhöhung Spitzensteuersatz um 3 Prozent auf Einkünfte oberhalb von 250.000 Euro für Ledige und 500.000 Euro für Verheiratete. Ausgenommen sind Gewinneinkunftsraten. Basis ist das zu versteuernde Einkommen (Meistzahlersteuer oder Reichensteuer genannt).
- Die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag wird nur noch beginnend ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt. Inzwischen ist eine Klage beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Die Pauschale sollte deshalb in der Lohnsteuererklärung 2007 bereits ab dem ersten Kilometer als Freibetrag eingetragen werden, Einkommensteuerbescheide gelten wegen der noch ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes somit als „vorläufig“.
- Der Sparer-Freibetrag wird für Ledige von 1370 auf 750 Euro und für Verheiratete von 2740 auf 1500 Euro herabgesetzt.
- Steuerberater-Kosten für private Steuererklärungen (also keine gewerblichen) können für Steuererklärungen der Jahre 2006 und später nicht mehr abgesetzt werden. Es sollte gegen den Bescheid Einspruch eingelegt werden, da auch hier ein Verfahren anhängig ist.
- Das Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung: absetzbar nur noch, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist.
(Weitere Info siehe Ratgeber Steuerrecht: „Das häusliche Arbeitszimmer“).
- Erhöhung der Versicherungssteuer um 3 Punkte auf 19 Prozent.
- Kindergeld sowie der steuerliche Kinderfreibetrag werden künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr gewährt: bisher bis zum 27. Lebensjahr
- Neuregelung der Familienförderung: Elterngeld statt Kindergeld
- Sonn- und Feiertagszuschläge bleiben zwar (bis zu einem Grundstundenlohn von 50 Euro)steuerfrei; für Stundenlöhne ab 25 Euro sind aber Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.
- Wegfall der Rückstellung für Jubiläumsaufwendungen; Auflösung bestehender Rückstellungen
- gewerbliche Mini-Jobs: Erhöhung der pauschalen Sozialversicherungsabgabe von bisher 25 auf 30 Prozent.
- Abschaffung der Steuerfreiheit bei der Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer. Bisher konnte der Arbeitnehmer etwa Geschenke im Wert von bis zu 315 Euro vom Unternehmen steuerfrei erhalten.
- Förderung der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen mit Partikelfiltern ab 2007. Für Diesel-Kfz ohne Filter soll ab 2008 eine höhere Kfz-Steuer erhoben werden. Die Kfz-Steuer soll so geändert werden, dass sie sich nicht mehr am Hubraum, sondern am CO2-Ausstoß des Fahrzeugs orientiert.
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